
Ab dem 1.2.2019 wird nach Ablegen der praktischen Führerprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe grundsätzlich auf den Eintrag (Code 78) verzichtet. Inhaber von Führerausweisen mit "Automateneintrag" können die Entfernung desselben auf dem zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen.
Neu ab 2021 gilt das Reissverschlussprinzip, dieses galt natürlich schon immer, wurde aber bisher rechtlich nicht verankert. Wenn also zum Beispiel auf der Autobahn eine Spur abgebaut wird..
Einmal absolvierte Ausbildungen (wie beispielsweise der Verkehrs-Kunde-Unterricht und Motorrad-Grundschulung) gelten neu unbefristet.
Seit der Einführung des Licht-Obligatoriums konnten wohl deshalb schon einige Unfälle vermieden werden. Leider fahren immer noch zu viele Fahrzeuglenker immer mit automatischem Licht.
Die Weiterausbildung (WAB) dauert einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden.