Seit der Einführung des Licht-Obligatoriums konnten wohl deshalb schon einige Unfälle vermieden werden. Leider fahren immer noch zu viele Fahrzeuglenker immer mit automatischem Licht. In diesem Modus sind aber nur vorne die Tagfahrlichter permanent eingeschaltet. Das Fahrzeug ist bei Tageshelle (leider auch bei Nebel, Schneetreiben, Regen, Dämmerung und auch bei Licht/Schatten-Phänomenen, z.B. in Alleen) hinten nicht beleuchtet. Es ist also Pflicht, bei schlechten Lichtverhältnissen, das Abblendlicht einzuschalten!
Seit 2021 können bereits 17-Jährige Lernfahrten mit Personenwagen unternehmen, um länger begleitet Fahrerfahrung zu sammeln.
Kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A: Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will..-
Ab dem 1.2.2019 wird nach Ablegen der praktischen Führerprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe grundsätzlich auf den Eintrag (Code 78) verzichtet.