
Kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A:
Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens zwei Jahre ein auf 35kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Der Direkteinstieg ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Ausserdem soll das Mindestalter für Motorräder der 125-er-Klasse auf 16 Jahre gesenkt werden und die Möglichkeit 50ccm-Kleinmotorräder zu führen (bis max. 45km/h) schon ab 15 Jahren gegeben sein.
Neu ab 2021 gilt das Reissverschlussprinzip, dieses galt natürlich schon immer, wurde aber bisher rechtlich nicht verankert. Wenn also zum Beispiel auf der Autobahn eine Spur abgebaut wird..
Einmal absolvierte Ausbildungen (wie beispielsweise der Verkehrs-Kunde-Unterricht und Motorrad-Grundschulung) gelten neu unbefristet.
Seit der Einführung des Licht-Obligatoriums konnten wohl deshalb schon einige Unfälle vermieden werden. Leider fahren immer noch zu viele Fahrzeuglenker immer mit automatischem Licht.
Die Weiterausbildung (WAB) dauert einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden.