Gut zu wissen #2

Taste für Warnblinkanlage

Die Warnblinkanlage dient nicht ...

... zum Warten auf Personen oder zum Kennzeichnen von Fahrzeugen, die gerade be- bzw. entladen werden. In diesen Fällen ist das Fahrzeug im Dunkeln bzw. in der Dämmerung zu beleuchten (Standlicht!)

Im Gegenteil: Hier liegt sogar ein missbräuchliches Verwenden der Warnblinklichter vor und kann mit Fr. 40.- gebüsst werden (OBV, Art. 318.03)

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