Kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A:
Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens zwei Jahre ein auf 35kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Der Direkteinstieg ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Ausserdem soll das Mindestalter für Motorräder der 125-er-Klasse auf 16 Jahre gesenkt werden und die Möglichkeit 50ccm-Kleinmotorräder zu führen (bis max. 45km/h) schon ab 15 Jahren gegeben sein.
Seit 2021 können bereits 17-Jährige Lernfahrten mit Personenwagen unternehmen, um länger begleitet Fahrerfahrung zu sammeln.
Ab dem 1.2.2019 wird nach Ablegen der praktischen Führerprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe grundsätzlich auf den Eintrag (Code 78) verzichtet.
Die Weiterausbildung (WAB) dauert einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden.